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Pflege von Angehören: Kann ich mich vom Job freistellen lassen?

Wer Angehörige pflegt, weiß, dass diese Tätigkeit viel Zeit in Anspruch nimmt. Doch können sich Betroffene für die Pflege vom Job freistellen lassen?

Eine June Frau hält die Hände einer älteren Person.
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Die Pflege von Angehörigen kann zeitintensiv sein. Darüber hinaus ist diese Tätigkeit emotional herausfordernd und lässt sich oftmals nur schwer mit beruflichen Verpflichtungen vereinen. So können die Anforderungen der Pflege es erschweren, den Job aufrechtzuerhalten. Doch wie kann man Job und Pflege unter einen Hut bekommen? Kann man sich in besonders anstrengenden Phasen vom Job freistellen lassen, um Angehörige zu pflegen? Das sagt das Arbeitsrecht.

Pflege von Angehören: Darf man sich vom Job freistellen lassen?

Einmal jährlich können Beschäftigte sich bei akut auftretenden Pflegesituationen für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen, erklärt Josephine Klose, Rechtsberaterin bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Doch erhalten die Beschäftigten während dieser Zeit weiterhin ihr Gehalt?

Wie Klose in der Juli/August-Ausgabe der Zeitschrift BAM erläutert, haben die Beschäftigten Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, es sei denn, der/die Arbeitgeber:in ist bereits aufgrund vertraglicher, tariflicher oder gesetzlicher Bestimmungen zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet.

Pflegeunterstützungsgeld: Wo es beantragt werden kann

Das Pflegeunterstützungsgeld kann von nahen Angehörigen beantragt werden. Der Antrag wird bei der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Familienmitglieds gestellt. In der Regel beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Sollte die Pflege eines nahen Angehörigen über einen längeren Zeitraum notwendig sein, stehen den Beschäftigten verschiedene Optionen zur Verfügung. So können sie sich zum Beispiel unter bestimmten Bedingungen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen.

Eine der Voraussetzungen dafür ist eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden im Jahr. Diese Regelungen fördern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und erleichtern somit die Unterstützung für pflegebedürftige Personen.

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Pflege von Angehörigen: Wann eine Freistellung von sechs Monaten möglich ist

Das Pflegezeitgesetz ermöglicht eine vollständige Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rechtsberaterin weist darauf hin, dass Familienpflegezeit und Pflegezeit auch nahtlos ineinander übergehen können. Dadurch ist eine Inanspruchnahme von insgesamt bis zu 24 Monaten möglich. Bei beiden Varianten ist ein besonderer Kündigungsschutz gewährleistet. Dies bietet den Betroffenen zusätzliche Sicherheit während der Pflegezeit.