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Zu kalt im Homeoffice? Was dein Arbeitgeber laut Anwalt tun muss

Sinken die Temperaturen, kann es auch im Homeoffice kühll werden – was tun, wenn man friert? Ein Anwalt erklärt, wann der Arbeitgeber für warme vier Wände aufkommen muss.

Frau sitzt mit Decke am großen Fenster und benutzt Laptop zu Hause.
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Mit dem Winter wird es deutlich kälter, und das Heizen in Büros und im Homeoffice wird unverzichtbar. Frostbeulen greifen schnell zu Decken und Wärmflaschen, um trotz der niedrigen Temperaturen konzentriert arbeiten zu können. Doch ab wann wird es am Arbeitsplatz eigentlich zu kalt? Ein Rechtsanwalt erklärt, wann Arbeitgeber bei den Heizkosten in die Pflicht genommen werden können.

Wann ist es zu kalt zum Arbeiten? Das sagt das Gesetz 

In Deutschland sorgt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) dafür, dass die richtige Temperatur im Büro eingehalten wird. Sie legen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) fest, wann es zu kalt oder zu heiß ist. Dabei spielt vor allem die Arbeitsintensität eine Rolle.

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Das bedeutet: Für leichte Tätigkeiten im Sitzen sollte es im Büro mindestens 20 Grad Celsius warm sein. Bei leichter Arbeit im Stehen genügen bereits 19 Grad. Diese Vorgaben treffen auf fast alle Büroberufe zu. Bei mittelschwerer Arbeit sind bereits 19 Grad Celsius im Sitzen ausreichend, beim Stehen oder Gehen sogar 17 Grad.

Mindesttemperatur wird nicht eingehalten? Das muss der Arbeitgeber tun

Wenn es am Arbeitsplatz zu kalt wird und die Mindesttemperatur nicht erreicht wird, muss der Arbeitgeber handeln. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben vor, wie Beschäftigte vor Kälte geschützt werden sollen. An erster Stelle stehen technische Lösungen wie Wärmestrahlungsheizungen oder Heizmatten, die gezielt für Wärme sorgen. Damit bleibt es am Arbeitsplatz angenehm und die Arbeit kann ungestört weitergehen.

Wenn das nicht ausreicht, kommen organisatorische Maßnahmen ins Spiel – zum Beispiel regelmäßige Pausen, in denen sich die Mitarbeiter:innen aufwärmen können. Erst wenn all das nicht reicht, sind personenbezogene Maßnahmen gefragt. Hierzu gehören Wärmflaschen oder auch speziell isolierende Arbeitskleidung.

Die Regeln und Vorschriften gelten nicht nur im Büro, sondern auch im Homeoffice. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betont, dass die Arbeitsschutzvorgaben unabhängig vom Arbeitsort anzuwenden sind. Doch wie sieht das in der Praxis aus? Können Arbeitnehmer:innen etwa eine Erstattung für Heizkosten verlangen?

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Muss der Arbeitgeber für die Heizkosten aufkommen?

Rechtsanwalt Rbib hält es gegenüber tn3.de für unwahrscheinlich, dass Arbeitgeber die Heizkosten im Homeoffice übernehmen. Arbeitnehmer:innen sollten ihren Arbeitsvertrag prüfen, um zu sehen, ob Kosten wie Heizkosten oder Fahrtkosten pauschal erstattet werden. Fehlt eine Regelung, könnten sie unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung verlangen, wenn das Homeoffice verpflichtend ist. Bei Anschaffungen wie Elektroheizungen dürfen Arbeitsschutzkosten nicht auf Arbeitnehmer:innen abgewälzt werden.

Derartige Fälle sind in der Praxis selten. Vermieter:innen sind in Mietverhältnissen verpflichtet, funktionierende Heizkörper bereitzustellen. „Derartige Situationen sind kaum praxisrelevant, erklärt der Anwalt.

Wenn im Homeoffice die Heizung ausfällt, ist die Vermieterin oder der Vermieter für die Reparatur verantwortlich. Arbeitnehmer:innen müssen jedoch vorsichtig sein, wenn das Homeoffice als alleiniger Arbeitsort festgelegt wurde. In solchen Fällen ist es wichtig, vor einem Arbeitsplatzwechsel die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen. Geschieht dies nicht, könnten Konsequenzen wie eine Abmahnung drohen. Rbib warnt, dass im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung möglich sei.

Quelle: t3n.de