Du kannst dir ein Leben ohne einen tierischen Begleiter nicht mehr vorstellen? Egal, ob Fell, Federn oder Schuppen – Tiere bereichern unser alltägliches Leben in vielerlei Hinsicht. Doch was ist, wenn sich der Vermieter oder die Vermieterin quer stellen und den Einzug der Fellnase boykottieren? Darf der Vermieter Katzen verbieten? Und wie steht es um Hunde, Reptilien und Co.? Wir checken die Rechtslage.
Haustierhaltung in der Mietwohnung: Darf der Vermieter „Nein“ sagen?
Alle Klauseln und Vorschriften rund um das Mietrecht in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Auch die Haustierhaltung in Mietwohnungen ist dort geregelt. Allerdings unterscheidet die Rechtsprechung hier zwischen größeren Haustieren und sogenannten Kleintieren. Es kommt also darauf an, wie groß dein Haustier ist und um welche Tierart es sich handelt. Um dir das stundenlange Suchen und Blättern zu ersparen, hier die wichtigsten Informationen in Kürze.
Beachte: Ein harmonisches Zusammenleben – ob mit oder ohne Fell, Schuppen oder Federn – beginnt mit Respekt und Verständnis für die Bedürfnisse deines Tieres. Es wird davon ausgegangen, dass du nur eine haushaltsübliche Anzahl von Tieren beherbergst. Ein bis zwei Haustiere sind selten problematisch. Bei mehr als fünf Tieren sieht das schon wieder anders aus.
Darf der Vermieter Katzen verbieten?
Katzen zählen vor dem Gesetz zu den Kleintieren, sodass sie grundsätzlich in Mietwohnungen gehalten werden dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in verschiedenen Urteilen verkündet, dass der Vermieter oder die Vermieterin die Haltung von Katzen nicht ohne Weiteres verbieten darf. Findest du trotzdem eine Unterlassungsklausel in deinem Mietvertrag, kannst du davon ausgehen, dass sie ungültig ist, schreibt das Magazin Figo. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass jedes Gericht im Einzelfall individuell entscheiden kann und die Katzenhaltung dementsprechend eingeschränkt wird.
Darf der Vermieter Hunde verbieten?
Anders als Katzen zählen Hunde nicht zu den Kleintieren, was die Haltungsbestimmungen etwas komplizierter macht. Wohnst du zur Miete, kann dein Vermieter oder deine Vermieterin die Haltung eines Hundes einschränken. Dazu braucht er oder sie allerdings sachliche Gründe. Dabei spielt die Größe der Wohnung und das Verhalten des Tieres eine entscheidende Rolle. Hinzu kommt, dass der Vermieter oder die Vermieterin stets Rücksicht auf die Nachbarschaft und eventuelle WG-Mitbewohnende nehmen muss. Ist die Wohnung zu klein oder der Hund zu wild, könnte die Haltung untersagt werden. In den meisten Fällen wird bereits vor dem Einzug individuell eine Entscheidung verhandelt. Möchtest du dir einen Hund zulegen, solltest du vorher Rücksprache mit deinem Vermieter oder deiner Vermieterin halten, um Stress oder gar einen Vertragsbruch zu vermeiden.
Darf der Vermieter Hasen, Meerschweinchen und Vögel verbieten?
Und wie verhält es sich mit Kleintieren, die in einem Gehege oder in einem Käfig sitzen? Kaninchen, Hasen, Meerschweinchen und Vögel gehören in der Regel zu den zulässigen Haustieren und können nicht ohne Weiteres verboten werden. Du hast Mieter oder Mieterin hast demnach das Recht, dir ein solches Haustier anzuschaffen, ohne diese Entscheidung vorher mit deinem Vermieter oder deiner Vermieterin abzusprechen. Vorausgesetzt – die Fell- oder Federtiere riechen keinen Schaden an und belästigen nicht die anderen Anwohner und Anwohnerinnen. Das ist jedoch nur sehr selten der Fall, da sie nicht frei in der Wohnung herumlaufen. (Und falls doch, muss es ja niemand wissen…)
Darf der Vermieter die Haltung von Reptilien untersagen?
Wer es gern exotisch hat und Schlangen, Spinnen oder Echsen zu Hause hält, bildet die Ausnahme und damit einen Sonderfall. Ob die Haltung gestattet ist, hängt davon ab, um welche Reptilienart es sich handelt. Ungefährliche Arten, deren Haltung gesetzlich erlaubt ist, werden in der Regel als Kleintiere betrachtet. Sie sind erlaubt, solange sie in geschlossenen Terrarien oder Aquarien leben und keine Gefahr darstellen. Bei potentiell gefährlichen oder gar geschützten Tierarten ist nicht nur die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin notwendig, sondern auch eine Genehmigung der Behörden.
- Mehr zu Recht & Haustieren:
- Nach Löwen-Drama in Berlin: PETA fordert Haltungsverbot für Wildtiere
- Darf der Vermieter für Haustiere eine höhere Kaution verlangen?
- Darf man sein Haustier im Garten begraben?
- Gassi-Gesetz: Bekommt dein Hund zu wenig Auslauf?
Muss ich um Erlaubnis bitten, wenn ich mir ein Haustier anschaffen möchte?
Du kannst also aufatmen: Grundsätzlich kann dir die Haustierhaltung in der Mietwohnung nicht ohne Grund verboten werden. Doch ganz egal, was die Gesetzeslage sagt – um Streit und mögliche Konsequenzen zu vermeiden, ist offene und ehrliche Kommunikation der Weg zum Erfolg. Bevor du dir einen tierischen Mitbewohner ins Haus holst, solltest du mit deinem Vermieter oder deiner Vermieterin sprechen, um Bedenken aus dem Weg räumen. Kommt irgendwann heraus, dass du dir heimlich ein Haustier geholt und damit gegen den Mietvertrag verstoßen hast, könnte dich das schlimmstenfalls deine Wohnung kosten.