Mit einem neuen Jahr treten auch meistens neue Regelungen in Kraft – so auch für Hundehalter:innen. Wir haben uns deshalb angeschaut, was Hundebesitzer:innen und vor allem Züchter:innen im Jahr 2023 beachten müssen und was die wichtigsten Änderungen in Sachen Hund sind.
Das erwartet dich in diesem Artikel:
Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.
Das ändert sich für Hunde-Züchter:innen im Jahr 2023
Die größten Änderungen betreffen im Jahr 2023 die Züchter:innen von Hunden. Schon im letzten Jahr ist die neue Tierschutzhundeverordnung in Kraft getreten, welche besagt, dass auch wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Bedürfnissen von Hunden stärker berücksichtigt werden sollen. Einige der Änderungen in dieser neuen Tierschutzhundeverordnung traten zum 01. Januar 2023 in Kraft – und eine der neuen Verordnungen betrifft speziell die Zucht von Hunden.
In der alten Fassung stand lediglich, dass gewerbsmäßige Züchter:innen für bis zu zehn Hunde und ihre Welpen mindestens eine Betreuungsperson vorweisen müssen. Diese waren dafür verantwortlich, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Tiere der Behörde mitzuteilen. Ab 2023 brauchen gewerbsmäßige Züchter:innen aber schon für fünf Hunde und ihre Welpen eine Betreuungsperson. Dabei dürfen nur bis zu drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreut werden.
Außerdem muss der Hündin spätestens drei Tage vor der erwarteten Geburt eine Wurfbox zur Verfügung gestellt werden. Zudem sind Hundezüchter:innen dazu verpflichtet, den Welpen ab dem Alter von fünf Wochen täglichen Auslauf zu gewähren. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die kleinen Hunde vor Verletzungen geschützt sind. Auch eine ausreichende Sozialisation an Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung der Welpen an Umweltreizen ist nun in der Verordnung vorgesehen.
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Das ist Hunde-Züchter:innen ab dem 01. Januar 2023 verboten
Die neuen Verordnungen stellen sicher, dass die Welpen einen guten Start ins Leben haben und bereit für die Vermittlung sind. Die neue Tierschutzhundeverordnung hat aber auch einige Verbote auf Lager, die Züchter:innen wissen sollten. Zu diesen gehört unter anderem das Verbot von Stachelhalsbändern. Es ist dementsprechend verboten, bei der Erziehung, Ausbildung oder beim Training der Hunde Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel einzusetzen.
Auch die Anbindehaltung ist ab dem 01. Januar 2023 verboten. Zwingerhaltung ist weiterhin erlaubt, allerdings ist das Leben an der Kette für einen Hund in Zukunft Vergangenheit. Diese Regel gilt unter bestimmten Bedingungen allerdings nicht für Arbeitshunde, die eine Betreuungsperson begleiten. Außerdem ist Hunden, die im Freien leben, immer eine Schutzhütte zur Verfügung zu stellen – mit Ausnahme von Herdenschutzhunden, die unter bestimmten Bedingungen auf der Weide leben. Allerdings muss auch hier ein Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung stehen.
Neue Tierschutzhundeverordnung: Verbot einer Ausstellung von Hunden mit tierschutzwidrigen Merkmalen
Ein weiteres Verbot der neuen Tierschutzhundeverordnung besagt, dass die Ausstellung von Hunden mit tierschutzwidrigen Merkmalen wie amputierten Ohren oder Ruten auf weitere Veranstaltungen erweitert wurden. Ab diesem Jahr gilt es für alle Veranstaltungen, auf denen Hunde verglichen, geprüft oder beurteilt werden. Zudem wurde das Verbot auch auf Hunde mit Qualzucht-Merkmalen ausgeweitet.