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Hund einschläfern: Wie sich Erben gegen den letzten Willen ihres Vaters wehren

An sich sollten Erb:innen meistens dem letzten Willen des Verstorbenen nachkommen. Doch was ist, wenn dieser letzte Wille unmoralisch und nicht vertretbar ist?

Trauriger Hund
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Es ist nichts Ungewöhnliches, den letzten Willen eines Verstorbenen umzusetzen. Immerhin war dies der Wunsch einer verstorbenen Person und den sollte man ehren, oder? So ganz sicher sind sich die Erb:innen in einem Fall aus England nicht. Denn hier verlangt der verstorbene Vater von den Erb:innen, dass diese seinen gesunden Hund einschläfern lassen. Diese Anweisung stellt die Hinterbliebenen vor ein moralisches und ethisches Dilemma. Wir haben uns den Fall genauer angeschaut.

Anika ist selbst Hundemama.

Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.

„Ich will, dass mein Hund eingeschläfert wird“: Erben stehen vor Dilemma

In seinem letzten Willen verfügt ein Vater, dass sein sechsjähriger Labrador Alfie nach seinem Tod eingeschläfert wird. Der Grund: Der Vierbeiner soll anscheinend nicht ohne sein Herrchen leben wollen – und das, obwohl sich Fellnase Alfie bester Gesundheit erfreut!

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Doch das ist noch nicht alles. Die Zeichnungen des Vaters sollen nur an die männlichen Mitglieder der Familie übergehen. Laut dem Testament bestehe sonst die Gefahr, dass die Kunstwerke bei einer eventuellen Heirat aus der Familie geraten könnten.

Müssen Erben den letzten Willen ihres Vaters erfüllen?

Doch sind die Erb:innen nicht dazu verpflichtet, den letzten Willen ihres Vaters zu erfüllen, auch wenn diese moralisch ziemlich verwerflich erscheinen, vor allem im Fall des Hundes? Ein Anwalt schreibt in einem Artikel von thisismoney.co.uk: Nein, müssen sie nicht! Erb:innen sind nicht verpflichtet dazu, unmoralische oder unfaire Anweisungen auszuführen.

Hund will nicht gestreichelt werden
Wenn der Hund noch fit und gesund ist, musst du ihn nicht einschläfern lassen – auch nicht beim letzten Willen. Foto: satura_ – stock.adobe.com

Es ist nicht notwendig, Teile eines Testaments zu befolgen, die als illegal, unmöglich oder unmoralisch angesehen werden.

Sam Barker gegenüber thisismoney.co.uk.

Die Anweisung des letzten Willens, Alfie einschläfern zu lassen, obwohl dieser quietschgesund ist, gilt in diesem Fall als moralisch bedenklich. Auch der Grund, dass der Hund ohne sein Herrchen nicht leben wolle, scheint abwegig – immerhin kann der Vierbeiner nicht direkt verbalisieren, was genau er möchte und was nicht.

Die/der Vollstrecker:in des Erbes kann sich stattdessen entscheiden, den Hund in liebevolle Hände zu geben. Und auch die Geschlechterdiskriminierung bei der Verteilung der Zeichnungen könnten als unmoralisch angesehen werden, sodass man auch diese Bestimmung ignorieren könnte.

Welche Gründe gibt es, einen Hund einzuschläfern?

Alfie erfreut sich guter Gesundheit. Allerdings gibt es schon Gründe, die dazu führen können, sich für den schweren Schritt zu entscheiden, einen Hund einzuschläfern. Dazu zählen zum Beispiel die Folgenden:

  • Wenn der Hund kontinuierliche Schmerzen hat, die man durch Medikamente nicht lindern kann.
  • Wenn die Auswirkungen einer Krankheit die Lebensqualität des Hundes so sehr beeinflussen, wie zum Beispiel Demenz oder akute Atemnot.
  • Wenn der Hund nicht mehr frisst und abmagert (vermutlich auch aufgrund einer starken und schweren Krankheit).
  • Wenn dein Hund nicht mehr selbstständig trinkt und du ihm Wasser ins Maul geben musst, damit er nicht dehydriert.
  • Wenn dein Hund unter schweren Unfallverletzungen leidet.
  • Wenn dein Hund im fortgeschrittenen Alter ist und sich aufgrund mehrerer Beschwerden nur noch quält.

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