Die Nase läuft, der Hals tut weh und vielleicht ist sogar die Temperatur erhöht: Wenn man krank und krankgeschrieben ist, möchte man am liebsten nur zu Hause auf dem Sofa oder im Bett bleiben. Als Hundebesitzer:in muss man allerdings trotzdem raus – schließlich muss sich die Fellnase lösen können und braucht tägliche Bewegung an der frischen Luft. Aber: Ist es erlaubt, mit dem Hund Gassi zu gehen, wenn man krankgeschrieben ist? Wir verraten dir, wie die Rechtslage aussieht.
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Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.
Gassi gehen, wenn man krankgeschrieben ist: Darf man das?
Dass Hunde täglich hinausmüssen, um ihr Geschäft zu verrichten, ist ein gegebener Fakt. Wenn man krankgeschrieben ist, überlegen sich allerdings viele Menschen, was genau erlaubt ist und was nicht. Darf man überhaupt vor die Tür? Vielleicht sehen einen bekannten Menschen oder Arbeitskolleg:innen und fragen sich, warum man außerhalb der eigenen vier Wände ist, obwohl man doch anscheinend krankgeschrieben und damit nicht auf der Arbeit ist?
Wir können dich beruhigen: Du musst dir keinen Gassi-Ersatz holen, wenn du krankgeschrieben bist, bzw. dies nur tun, wenn du dich wirklich nicht in der Lage fühlst, vor die Tür zu gehen. Viele Ärzt:innen verordnen ja sogar einen Spaziergang an der frischen Luft, der die Genesung fördern kann – warum dies nicht mit dem Gassigang verbinden?
Krankschreibung: In diesem Fall solltest du nicht mit dem Hund Gassi gehen
Anders sieht es allerdings aus, wenn dir absolute Bettruhe verordnet wurde. In diesem Fall solltest du lieber nicht nach draußen gehen und vielleicht ein:e Freund:in oder ein Familienmitglied fragen, ob diese mit dem Vierbeiner hinausgehen können.
Wenn das Gassigehen deinen gesundheitlichen Gesamtzustand gefährden könnte oder auch den Genesungsprozess, ist der tierische Spaziergang auch keine gute Idee. Im Endeffekt gilt allerdings, dass du gegenüber deines Hundes eine gewisse Fürsorgepflicht hast – und dieser solltest du, solange es dir möglich ist und du keine ‚Gefahr‘ für deine Mitmenschen darstellst, nachkommen.
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Quelle: Nürnberger Versicherungen, Rechtsanwalt Streich Kollegen