Noch immer gibt es bestimmte Hunderassen, die sogenannte Listenhunde sind – und dem Listenhund-Verbot unterstehen. Dieses besagt, dass diese Rassen grundsätzlich als gefährlich eingestuft werden und somit in einigen Bundesländern nur unter bestimmten Voraussetzungen gehalten werden dürfen. Dieses Listenhund-Verbot wird aber ab dem 1. Juli in Brandenburg abgeschafft! Was sich nun ändert, haben wir für dich herausgefunden.
Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.
Listenhund-Verbot: Das steckt dahinter
Immer wieder hört man im Zusammenhang mit den Listenhunden auch den Begriff „Kampfhunde“. Dieser ist total veraltet und stellt ein Konstrukt dar, welches so nicht existiert. „Kampfhunde“ werden durch Besitzer:innen oder andere Umstände erst zu „Kampfhunden“ gemacht. Diese „Kampfhunde“ werden heute in modernerer Art und Weise „Listenhunde“ genannt – und sie haben einen schlechteren Ruf als Vierbeiner, die sich nicht auf dieser „Liste“ befinden.
Diese gelten in vielen Bundesländern als potenziell gefährlich aufgrund verschiedener Vorkommnisse und Faktoren und dürfen deshalb nur unter bestimmten Anlagen oder sogar gar nicht gehalten werden. Besitzer:innen der sogenannten „Listis“ beschweren sich schon seit längerer Zeit über dieses gesellschaftliche Stigma, die uneinheitlichen und komplizierten Regeln und über die vielen Vorurteile gegenüber der Listenhunde.
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Listenhund-Verbot wird in Brandenburg ab dem 1. Juli abgeschafft
Dagegen vorgehen möchte das Bundesland Brandenburg und schafft das Listenhunde-Verbot ab dem 1. Juli 2024 ab. Damit folgt Brandenburg den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, wo es mittlerweile keine Rasselisten mehr gibt. Die Bundesländer können im Allgemeinen selbst entscheiden, ob sie eine Liste führen und welche Rassen hier zu finden sind. Bislang gelten in Brandenburg noch fünf Rassen und ihre Mixe als verboten. „Kampfhunde mit unwiderlegbarer Gefährlichkeit“ sind laut Kategorie 1 deshalb:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Listenhund-Verbot entfällt: Welche Änderungen gibt es ab dem 1. Juli in Brandenburg?
Doch wie sehen die Änderungen aus, wenn das Listenhund-Verbot ab dem 1. Juli in Brandenburg in Kraft tritt?
- Die allgemeinen Rasselisten fallen weg.
- Ordnungsbehörden sollen mehr Spielraum für die Beurteilung von Einzelfällen erhalten, um die Gefährlichkeit eines Hundes zu beurteilen.
- Das Verbot besonders aggressiver Zuchtlinien bleibt erhalten.
- Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, können künftig für ungefährlich erklärt werden, wenn diese einen erfolgreichen Wesenstest abschließen, der die Sozialverträglichkeit feststellt.
- Die Leinen- und Maulkorbpflicht wird für die Listenhunde beibehalten.
- Die rote Plakette als Kennzeichnung von gefährlichen Hunden wird ebenfalls nicht wegfallen.
- Durch Hunde verursachte Verunreinigungen müssen beseitigt werden.
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Die Änderungen scheinen für manche Menschen vielleicht nur minimal zu sein, doch für Besitzer:innen von Listenhunden bedeuten diese neuen Regeln eine große Veränderung – genauso wie für die Tierheime. Diese können nun auch die Listenhunde an Brandenburger:innen vermitteln und erfahren so hoffentlich eine Entlastung der durchaus ausgelasteten Kapazitäten.