Im Tierheim ‚kauft‘ man Hunde an sich nicht; man adoptiert sie. Das bedeutet allerdings nicht, dass man sie komplett ‚kostenlos‘ mit nach Hause nehmen kann – man muss eine sogenannte Schutzgebühr im Tierheim entrichten. Doch was versteht man unter dieser? Wir verraten es dir in diesem Artikel.
Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.
Schutzgebühr im Tierheim: Was ist das eigentlich?
Die Schutzgebühr existiert, im wahrsten Sinne des Wortes, zum Schutz und Wohle des Tieres. Sie verleiht dem Vierbeiner sozusagen eine gewisse Wertigkeit, wie das Veto Magazin erklärt. Unter anderem soll diese Gebühr verhindern, dass sich Menschen unüberlegt ein Tier anschaffen und ihre Entscheidung gründlich überdenken. Sonst kann es schnell passieren, dass die Tiere wieder im Tierheim abgeben oder im schlimmsten Fall ausgesetzt werden.
Die Tiere werden im Tierheim also nicht einfach „verschenkt“, sondern gegen die Zahlung eines Geldbetrages – der Schutzgebühr – abgegeben und zur Adoption freigegeben. „Vor einer Adoption müssen sich Interessenten bewusst machen, dass ein Tier ein Familienmitglied ist, das Zeit fordert und laufende Kosten verursacht. Durch die Schutzgebühr setzen sich Adoptanten eher mit ihrer Entscheidung auseinander“, so Gina Marso, 1. Vorsitzende von Pfotenhilfe mit Herz e.V.
Schutzgebühr im Tierheim: So hoch ist sie für Hunde
Doch wie hoch ist die Schutzgebühr im Tierheim für eine Fellnase? Diese wird meistens von den Vereinen kalkuliert. Die Höhe orientiert sich in der Regel unter anderem an den bis zur Vermittlung entstandenen Kosten.
Die Schutzgebühr für einen Hund liegt hierbei zwischen 150 und 500 Euro. Für eine Katze liegt die Gebühr zwischen 50 und 200 Euro.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.