Wir alle kennen es: Der Urlaub steht an und wir müssen bei der Buchung des Fluges die Nummer unseres Reisepasses angeben. Meist geschieht das online. Doch ist die Ziffer in der Reihenfolge eigentlich eine 0 oder handelt es sich doch um den Buchstaben O? Du denkst, das sei egal? Dann pass gut auf, denn du solltest die beiden unterscheiden können!
Darum ist es wichtig, die Null und das “O” zu unterscheiden
Beim Abtippen der Reisepassnummer ist äußerste Vorsicht geboten, denn ein kleiner Fehler kann zu großen Problemen führen, besonders bei der Einreisekontrolle. Deshalb ist es entscheidend, auf Details zu achten, insbesondere darauf, ob es sich um eine ‚Null‘ oder den Buchstaben ‚O‘ handelt. Das Reisemagazin TRAVELBOOK hat enthüllt, warum du dir nie wieder Gedanken über diese Frage machen musst.
Wenn du online für einen Langstreckenflug einchecken willst oder ein Visum beantragen musst, dann wirst du gebeten, die Nummer deines Reisepasses anzugeben. Dabei ist äußerste Sorgfalt geboten, um Fehler zu vermeiden, die bei der Einreise zu erheblichen Schwierigkeiten führen könnten. Insbesondere bei Pässen, die vor dem 1. November 2021 ausgestellt wurden, kann die Dokumentennummer noch die Ziffer ‚0‘ (Null) enthalten. Das wirft die Frage auf: Wie unterscheidet man im Reisepass eigentlich eine ‚Null‘ von einem großen ‚O‘?
Daran kannst du die Null und das “O” unterscheiden
Die Antwort ist simpel: In deinem Reisepass handelt es sich bei dieser Stelle immer um die Zahl Null und niemals um den Buchstaben ‚O‘. Dies geschieht aus dem Grund, dass Reisepässe grundsätzlich auf Vokale (A, E, I, O, U) verzichten, um zu verhindern, dass zufällige Buchstaben- und Zahlenkombinationen sinnvolle Wörter ergeben. Gleich aus demselben Grund gibt es keine Umlaute (ä, ö, ü) in Reisepassnummern. Darüber hinaus sind einige Konsonanten wie B, S, Q und D in Reisepässen ebenfalls ausgeschlossen.
Die Struktur der Reisepassnummer ist im Grunde immer gleich. Sie besteht aus insgesamt neun Zeichen, darunter Zahlen und Buchstaben. Die ersten vier Zeichen bilden immer die Behördenkennziffer. Bei deutschen Staatsbürgern beginnt diese Kennziffer beispielsweise immer mit einem Buchstaben von C bis K. Bei deutschen Reisepässen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose wird hingegen der Anfangsbuchstabe Z verwendet. Die Zahlen, die nach der Behördenkennziffer folgen, sind zufällig und haben keine besondere Bedeutung.