Im Sommer dieses Jahres nimmt Deutschland als Gastgeber für das monumentale Luftoperationstraining der NATO, Air Defender 2023, teil. Vom 12. bis 23. Juni wird der deutsche Luftraum Schauplatz für eine beeindruckende Versammlung von über 200 Flugzeugen, die aus 25 verschiedenen Ländern anreisen. Während dieses Zeitraums werden die teilnehmenden Luftstreitkräfte diverse Kriegsoperationen üben.
Man fragt sich unweigerlich, ob solch ein großes Ereignis Auswirkungen auf den Sommerurlaub haben könnte, insbesondere für diejenigen, die planen, während der Trainingsperiode zu fliegen.
In diesem Artikel gehen wir auch darauf ein, welche Rechte Reisende haben, wenn ihr Flug wegen des Air Defender 2023 Trainings ausfällt.
Air Defender: Was genau passiert?
Dies hat Auswirkungen auf den Reiseverkehr, da während des Manövers zeitweise große Lufträume für den zivilen Flugverkehr gesperrt werden. Urlauber müssen daher mit Verspätungen und verlängerten Flugzeiten rechnen.
Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) warnt vor großen Auswirkungen und berichtet von einer Simulation, nach der es täglich bis zu 50.000 Minuten Verspätung geben könnte. Zudem wird erwartet, dass bis zu 100 Flugzeuge ihr Ziel nicht rechtzeitig erreichen und am nächsten Tag nicht verfügbar sind. Die GdF widerspricht damit den Aussagen der Bundeswehr, die behauptet hatte, es käme zu keinen Flugausfällen.
Welche Auswirkungen können wir erwarten?
Unter der Woche werden mehrere Luftübungsräume zeitweise gesperrt. Der Übungsraum Ost wird von 10 bis 14 Uhr, der Übungsraum Süd von 13 bis 17 Uhr und der nördliche Übungsraum von 16 bis 20 Uhr für militärische Zwecke reserviert sein. Der Übungsluftraum Nord betrifft Teile von Schleswig-Holstein, Nord- und Westniedersachsen, NRWs Norden und Teile der Nordsee. Genauer gesagt umfasst der Übungsluftraum Süd das Saarland, den Süden von Rheinland-Pfalz sowie Teile von Baden-Württemberg und Bayern. Der Übungsluftraum Ost erstreckt sich auf Teile der Ostsee, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen.
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Können wir eine Entschädigung erwarten?
Die Flughäfen in Deutschland haben noch keine konkreten Informationen zu den Auswirkungen bekannt gegeben. Im Fall von Flugausfällen und Verspätungen aufgrund der Übung stellen sich jedoch Fragen nach den Rechten der Reisenden.
Expert:innen erklären, dass Reiseveranstalter verpflichtet sind, Reisende ungefragt über alle erforderlichen Informationen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reise zu informieren, einschließlich möglicher Beeinträchtigungen durch die Nato-Luftübung. Wenn der Reiseveranstalter diese Informationspflicht verletzt, können Reisende Anspruch auf Minderung und gegebenenfalls Schadensersatz haben.
Bei Direktbuchungen bei der Fluggesellschaft bestehen generell geringe Chancen auf eine Entschädigungszahlung. Die Fluggesellschaften sind im Falle der Nato-Übung nicht für Verspätungen und Ausfälle verantwortlich, da es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, auf den die Airlines keinen Einfluss haben.
Es empfiehlt sich also, dass du die Aktion zumindest im Hinterkopf behältst, wenn du deinen Sommerurlaub planst, um nicht von eventuellen Änderungen überrascht zu werden.