Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Doch was passiert, wenn plötzlich Hochwasser die Reisepläne durchkreuzt? In Teilen Polens, Tschechiens und Österreich herrschen zurzeit aufgrund von Überschwemmungen und Unwettern wieder grausame Zustände. Die Lebensgrundlage vieler Menschen wird zerstört und auch der Tourismus spürt die Auswirkungen deutlich.
Das wirft rechtliche und finanzielle Fragen auf:. Kannst du bei Hochwasser im Urlaub deine Reise stornieren und das Geld zurückbekommen? Wir haben uns schlau gemacht.
Hochwasser im Urlaub: Wann kann ich meine Pauschalreise stornieren?
Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast und Hochwasser oder Überschwemmungen die Lage in deinem Urlaubsort erheblich beeinträchtigen, hast du oft das Recht, deine Reise kostenlos zu stornieren. Dies gilt jedoch nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Ein Starkregen, der ganze Regionen lahmlegt, zählt in der Regel dazu. Dabei spielen persönliche Ängste keine Rolle – die Entscheidung basiert auf einer objektiven Einschätzung. Du wirst diese Einschätzung meistens erst kurz vor deinem Reiseantritt treffen können, da sich die Wetterlage oft schnell ändert.
Zudem solltest du nicht voreilig handeln. Eine vorschnelle Stornierung kann teuer werden, denn einige Anbieter:innen berechnen hohe Gebühren. Nimm deshalb Kontakt zu deinem Reiseveranstalter auf, um abzuklären, ob deine Reise in die Hochwassergebiete wirklich gefährdet ist. Reiseveranstalter:innen sind verpflichtet, dich in solchen Fällen umfassend zu informieren.
Einzelbuchungen: Was gilt bei Flug und Unterkunft?
Hast du Flug und Unterkunft unabhängig voneinander gebucht, gestaltet sich die Situation etwas schwieriger. Bei Flugtickets gibt es in der Regel nur eine Rückerstattung der Steuern und Gebühren, es sei denn, die Fluggesellschaft sagt den Flug ab. Eine Rückerstattung des vollen Ticketpreises bekommst du nur bei einer Annullierung durch die Fluggesellschaft.
Für gebuchte Unterkünfte gilt: Solltest du aufgrund von Hochwasser nicht anreisen können, bist du normalerweise trotzdem verpflichtet, den Mietpreis zu zahlen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Vermieter die Unterkunft anderweitig vermieten konnte, dann kannst du eine Mietpreisminderung verlangen. Wenn deine Unterkunft jedoch wegen des Hochwassers unbewohnbar ist, hast du das Recht auf Rückerstattung, abhängig von den genauen rechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem sich die Unterkunft befindet.
Was tun bei Hochwasser, wenn du bereits im Urlaub bist?
Falls du bereits im Urlaub bist und Hochwasser deine Unterkunft unbewohnbar macht, hast du als Pauschalreisender die Möglichkeit, den Reisevertrag zu kündigen. Dein Reiseveranstalter muss in diesem Fall deine Rückreise organisieren und dir nicht genutzte Reiseleistungen erstatten. Wichtig ist, dass du unverzüglich Kontakt mit dem Veranstalter aufnimmst und die Situation vor Ort dokumentierst.
Sollten die Naturereignisse zwar deinen Komfort beeinträchtigen, aber die Reise nicht grundlegend unmöglich machen, kannst du in Betracht ziehen, den Reisepreis zu mindern. Melde alle durch das Hochwasser verursachten Mängel sofort dem Reiseveranstalter und warte nicht bis nach deiner Rückkehr. Nur so kannst du eine Preisminderung in Anspruch nehmen.
Evakuierung im Urlaubsort: Was gilt für gebuchte Ferienhäuser?
Wurde in deinem Urlaubsort eine Evakuierung angeordnet und du konntest deine Unterkunft nicht nutzen, stellt sich die Frage, ob du das Geld für die nicht genutzten Tage zurückbekommst. Dies hängt stark von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. In Deutschland gilt: Wenn Vermieter:innen und Mieter:innen in Deutschland leben, kann deutsches Recht greifen, und man muss dir die Kosten für die ausgefallenen Urlaubstage erstatten. In anderen Ländern gelten jedoch oft andere Regelungen, und es kommt darauf an, welches Recht anwendbar ist.
Was leistet deine Reiserücktrittsversicherung bei Hochwasser im Urlaub?
Reiserücktritts- und Abbruchversicherungen bieten oft Schutz in Fällen von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder anderen persönlichen Notfällen. Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Überschwemmungen sind jedoch häufig nicht abgedeckt. Dennoch lohnt es sich, einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen, insbesondere wenn du individuell gebucht hast. Es könnte sein, dass bestimmte Naturereignisse unter besonderen Bedingungen abgesichert sind.
Ist mein Gepäck bei Hochwasser im Urlaub versichert?
Sollte dein Gepäck durch Hochwasser zerstört werden, greift in manchen Fällen die Hausratsversicherung, wenn die Schäden am Urlaubsort entstanden sind. Überprüfe im Voraus die Bedingungen deiner Versicherungspolice, damit du im Ernstfall weißt, welche Ansprüche du geltend machen kannst.
Wohnwagen und Campingbus: Wer haftet bei Schäden?
Wenn du mit deinem Wohnwagen oder Campingbus unterwegs bist und dieser durch Hochwasser beschädigt wird, könnte deine Kfz-Versicherung einspringen. Die Teilkasko deckt oft Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen ab. Bei gemieteten Fahrzeugen haftest du in der Regel nur bei eigenem Verschulden, zum Beispiel, wenn du trotz Warnungen das Hochwassergebiet nicht verlassen hast.
Fazit: Ruhe bewahren und richtig handeln
Auch wenn Hochwasser im Urlaub deine Pläne durcheinanderbringt, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. Ob Stornierung, Versicherung oder Erstattung – du hast Rechte, die dich in solchen Situationen schützen. Achte darauf, nicht voreilig zu stornieren, sondern lass dich gut beraten und prüfe die aktuellen Bedingungen vor Ort. So bist du optimal auf unvorhersehbare Naturereignisse vorbereitet und kannst bestmöglich reagieren.
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Quellen: ADAC und Verbraucherzentrale Hamburg