Derzeit steigen die Coronazahlen auf eine Höhe an, die wir zuvor noch nicht erlebt haben. In der vierten Coronawelle im Herbst 2021 liegen die Sieben-Tage-Inzidenzen bei über 300 (Stand 16.11.2021). Gleichzeitig sind die Menschen bereits so müde und genervt von den Maßnahmen, dass die meisten keine Lust mehr haben, sich an Maßnahmen zu halten. Doch es wird immer wichtiger genau das zu tun. Gerade in den öffentlichen Personennahverkehrsmitteln herrscht einige Verwirrung: Darf man im ÖPNV essen oder nicht? Wir klären auf.
Essen in Bus & Bahn: So sind die Regelungen
Das Tragen der Mund-und-Nasen-Maske ist uns bereits in Fleisch und Blut übergegangen. Wenn wir einen Bus betreten, dann setzen wir die Maske genauso auf wie wenn wir einen Einkaufsladen oder ein Restaurant besuchen. Doch was, wenn wir während der Zeit Hunger bekommen und unser Pausenbrot im Rucksack nur darauf wartet von uns verspeist zu werden? Darf man das oder ist es nicht erlaubt? Es bestehen Unterschiede zwischen den verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln.
ÖPNV: Hier ist das Tragen einer Maske die ganze Zeit geboten. Sie zu verschieben, um etwas zu essen oder zu trinken ist in ganz Deutschland nicht erlaubt.
Der ÖPNV in Niedersachsen sagt dazu: „Essen in Bus und Bahn sollte möglichst vermieden und die Essgewohnheiten dahingehend angepasst werden. Der mit der Mund-Nasen-Bedeckung angestrebte Schutz von Anderen wird leider kaum möglich sein, wenn ein opulentes Frühstück im Bus oder Zug eingenommen wird. Der kurze Biss in die Stulle und der Schluck Kaffee sollte aber auch mit einem kurzen Wegschieben der Bedeckung möglich sein.“
RE: Auch im RE ist das Essen und das Trinken nicht erlaubt. Allerdings gibt es eine interessante Lücke in der Regelung. Es ist durchaus erlaubt zu essen oder zu trinken, wenn man es dabei schafft, die Maske aufzubehalten. Du kannst also durchaus einen Strohhalm (die nachhaltige Variante natürlich) mit in die Bahn nehmen.
IC und ICE: In den Intercity-(Express)-Zügen gelten andere Regeln als im Personennahverkehr. Der Grund ist, dass man hier viel mehr Zeit verbringt und sich auf eine längere Fahrt einstellen muss. So ist es gesetzlich erlaubt, die Maske für einen Snack oder einen Schluck vom Getränk abzunehmen. Allerdings scheint diese Regel in den letzten Monaten seit Beginn der Pandemie ausgenutzt worden zu sein. Reisende brachten sich ganze Mahlzeiten und Menüs mit in die Zugkabinen, nur um dann genüsslich da zusitzen und essen zu können. Ohne Maske und ohne Schutz.
Das Bundesamt für Gesundheit sagte dazu: „Fälle, in denen diese Ausnahme offensichtlich für längere Mahlzeiten oder Trinkgelage missbraucht wird, müssten vom Bahnpersonal analog der Maskenpflicht behandelt werden.“
Die Grenze zwischen einem kurzen Snack und einer langen Mahlzeit zu ziehen ist jedoch gerade für das Zugpersonal, das dies kontrollieren soll, besonders schwierig. So ist derzeit jeder Mensch selbst dazu angehalten den gesunden Menschenverstand anzuschalten und so zu handeln, dass er oder sie der Pandemie nicht zuträglich handelt.