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Neue Regeln fürs Handgepäck: Darauf musst du seit dem 01. September achten

Seit dem 01. September gibt es neue Regelungen für das Handgepäck. Was du beachten musst und an welchen Flughäfen sie gelten.

Ab dem 1. September gelten neue Regelungen für das Handgepäck.
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Aus Sicherheitsgründen gibt es strikte Regelungen, die vorschreiben, wie und in welchen Mengen Flüssigkeiten im Handgepäck transportiert werden dürfen. Diese Regelungen sollen potenzielle Gefahren an Bord minimieren und werden weltweit an Flughäfen konsequent umgesetzt – und auch die Größe des Handgepäcks ist genau festgelegt. Für beides gibt es seit dem 1. September neue Bestimmungen. Alle wichtigen Informationen.

Neue Regelungen für das Handgepäck

Seit dem 1. September dürfen Passagier:innen an allen europäischen und britischen Flughäfen wieder nur noch Behälter mit bis zu 100 Millilitern mitführen – und das, obwohl die Menge gerade erst erhöht wurde.

Außerdem müssen sie wie früher in einem verschließbaren, durchsichtigen 1-Liter-Plastikbeutel verpackt sein, der nicht größer als 20 x 20 Zentimeter sein darf. Pro Passagier:in ist nur ein Beutel erlaubt.

An Flughäfen, die mit einem CT-Scanner ausgestattet sind, wie z.B. Hamburg oder London City Airport, dürfen Flüssigkeiten im Koffer bleiben. Allerdings gilt auch hier wieder die 100-Milliliter-Regel.

Grund für die Änderung der Bestimmungen sind Zweifel an der Zuverlässigkeit der neuen Scanner.

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Koffer dürfen ab dem 1. September maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein und zehn Kilogramm wiegen. Foto: Viacheslav Yakobchuk – stock.adobe.com

Einheitliche Maße für das Handgepäck

Auch beim Handgepäck gibt es einige Änderungen: Koffer dürfen dann maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß und zehn Kilogramm wiegen. Das gilt seit dem 1. September einheitlich und ist nicht mehr von der jeweiligen Fluggesellschaft abhängig.

Fluggäste dürfen zudem ein zusätzliches Handgepäckstück wie eine kleine Handtasche, eine Laptoptasche oder einen kleinen Rucksack mit an Bord nehmen. Besonders bei Billigfliegern war dies bislang nicht erlaubt.

Das kleine Handgepäckstück muss jedoch unter den Vordersitz passen und darf nicht größer als 40 x 30 x 15 Zentimeter sein.

Fliegen mit Zwischenstopps wird für Passagier:innen einfacher

Mit den einheitlichen Vorgaben wird es vor allem für alle, die einen Zwischenstopp einlegen, deutlich einfacher. Bisher gab es immer wieder Probleme, wenn zwei verschiedene Fluggesellschaften unterschiedliche Gepäckbestimmungen hatten. Das wird sich mit den neuen, verbindlichen Regelungen ändern.