Du bist schon am Flughafen und stellst fest, dass du deinen Reisepass vergessen hast oder er abgelaufen ist? Was sich auf den ersten Blick wie ein regelrechtes Horrorszenario für jeden Reisenden anhört, ist auf den zweiten Blick gar nicht so schlimm. Wir erklären dir, an wen du dich wenden kannst und wie du deinen Flieger rechtzeitig erreichst.
Am Flughafen: Was tun, wenn der Reisepass abgelaufen ist
Als Erstes gilt: einmal tief durchatmen. Wer erst am Flughafen bemerkt, dass der Reisepass abgelaufen ist oder man ihn vergessen hat, wird schnell nervös. Doch keine Sorge, wir erklären dir, was jetzt zu tun ist.
Wenn du dich auf einem deutschen Flughafen befindest und feststellst, dass dein Reisepass abgelaufen ist oder du ihn nicht dabei hast, solltest du dich an die Dienststelle der Bundespolizei wenden. Die Polizist:innen können dir hier einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz ausstellen.
Voraussetzung ist die Vorlage eines Personalausweises oder Führerscheins. Die Bearbeitung dauert dann in der Regel 30 Minuten und es ist eine Bearbeitungsgebühr von 8 Euro fällig. Doch aufgepasst: Wenn die Beamt:innen im Einsatz sind, kann es zu Verzögerungen kommen.
Tipp: Du kannst den Antrag auch vorab online an die Grenzbehörde schicken, um den Vorgang zu beschleunigen. Wichtig ist nur, dass du vor Antritt deiner Reise persönlich bei der Grenzbehörde erscheinst.
Der Passersatz gilt dann in der Regel nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für drei Monate. Zu beachten ist auch, dass einige Staaten Passersatzpapiere bei der Einreise nicht anerkennen.
Nicht alle Länder akzeptieren Passersatzpapiere
Auf der offiziellen Webseite der Bundespolizei erfährst du, welche Länder den Passersatz nicht anerkennen oder welche zusätzlichen Dokumente du benötigst. Grundsätzlich heißt es:
Der Reiseausweis als Passersatz wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung der Inhaber grundsätzlich ohne Einschränkung anerkannt.
Doch es gibt Einschränkungen: Irland, Bulgarien und Rumänien erkennen den Passersatz nur in Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Pass oder Personalausweis an.
Die Republik Zypern erkennt den Reiseausweis als Passersatz nur teilweise zur Einreise, allerdings grundsätzlich nicht zur Ausreise an.
Vor der Ausreise musst du dann zur Deutschen Botschaft nach Nikosia, um dir einen Reiseausweis zur Rückkehr ausstellen zu lassen – und es gibt noch weitere Länder, die den Passersatz nicht problemlos anerkennen.
Wird der Passersatz anerkannt? Eine Übersicht
Auf der offiziellen Webseite der Bundespolizei erfährst du, welche Länder einen Passersatz akzeptieren. Wir haben dir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Von den nachfolgend genannten Staaten wird er für die Einreise zu touristischen Zwecken anerkannt:
- Albanien
- Algerien
- Andorra
- Island
- Liechtenstein
- Monaco
- Norwegen
- San Marino
Anerkennung in Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Pass oder Personalausweis:
- Kanada
- Kroatien
- Schweiz
- Montenegro
- Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen
Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend) - Serbien
Anerkennung in Verbindung mit dem gültigen deutschen Personalausweis:
- Seychellen
Bestätigte Informationen über die Nichtanerkennung:
- Arabische Republik Ägypten
- Malediven
- Republik Nordmazedonien
- Sri Lanka
- Türkei
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Reisepass: In diesen 2 Fällen wird kein Ersatzdokument ausgestellt
Wenn du in ein Land reisen willst, das den Reiseausweis als Passersatz nicht anerkennt oder das Reisedokument aufgrund der Rechtsvorschriften des Zielstaats zum Zeitpunkt der Einreise noch mehrere Monate gültig sein muss, kann es sein, dass kein Ersatzdokument ausgestellt wird. Zudem ist zu beachten, dass die von der Bundespolizei ausgestellten Passersatzpapiere nur ein paar Monate gültig sind.