Du packst für deinen nächsten Flug und stehst vor der Frage: Zählen Cremes als Flüssigkeiten im Handgepäck? Schließlich sind sie nicht wirklich „flüssig“ und du hättest viel mehr Platz in deinem Zip-Beutel, wenn du sie separat verstauen könntest. Aber Vorsicht: Die Vorschriften für Flüssigkeiten sind streng und du musst sie unter Umständen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen abgeben.
Sicherheitskontrolle am Flughafen: Zählen Cremes zu „Flüssigkeiten“?
Auf den ersten Blick wirkt eine Creme vielleicht nicht wie eine Flüssigkeit. Schließlich ist sie oft fest in einem Tiegel oder einer Tube verpackt und unterscheidet sich deutlich von Wasser oder Shampoo.
Doch die Behörden gehen bei der Definition von Flüssigkeiten etwas weiter: Cremes, Gels, Pasten und sogar Sprays fallen in die gleiche Kategorie wie klassische Flüssigkeiten.
Das bedeutet, dass alles, was eine weiche, veränderbare Konsistenz hat, den strengen Regeln unterliegt – auch deine liebste Gesichts- oder Handcreme. Auf der offiziellen Webseite der Bundespolizei steht dazu folgendes:
„Unter Flüssigkeiten werden alle Substanzen verstanden, welche bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (zum Beispiel Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, Suppen sowie Streichkäse/-wurst, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum).“ In Zweifelsfällen entscheidet das Kontrollpersonal am Flughafen über die Zulässigkeit der Mitnahme.
Welche Regelungen gelten konkret?
Wenn du Cremes im Handgepäck mitführen möchtest, musst du dich an dieselben Bestimmungen halten wie bei Flüssigkeiten. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Menge pro Behälter: Jede Creme darf nicht mehr als 100 Milliliter enthalten. Das gilt übrigens auch für Tuben, die halb leer sind – es zählt die Gesamtgröße des Behälters.
- Transport im Beutel: Alle Cremes müssen zusammen mit anderen Flüssigkeiten in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verpackt werden. Pro Person ist nur ein solcher Beutel erlaubt.
- Sicherheitskontrolle: Bei der Sicherheitskontrolle musst du den Beutel aus deinem Handgepäck nehmen und separat vorzeigen. Das erleichtert den Check und sorgt dafür, dass du schneller durch die Kontrolle kommst.
Was passiert bei Verstößen?
Solltest du größere Cremes oder andere Pflegeprodukte dabei haben, die die erlaubte Menge überschreiten, kann es passieren, dass dir diese an der Sicherheitskontrolle abgenommen werden. Besonders ärgerlich, wenn du teure oder spezielle Produkte dabei hast, die du nicht so leicht ersetzen kannst.
In bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei medizinisch notwendigen Cremes oder Salben. Wenn du ein ärztliches Attest oder Rezept hast, kannst du diese auch in größeren Mengen mitführen.
Es ist jedoch ratsam, vorab mit der Fluggesellschaft oder dem Flughafen in Kontakt zu treten, um sicherzustellen, dass du alle nötigen Dokumente dabei hast und keine Probleme an der Sicherheitskontrolle bekommst.
3 Tipps für stressfreies Packen
Damit du keine bösen Überraschungen erlebst, gibt es ein paar einfache Tricks:
- Reisegrößen kaufen: Viele Marken bieten ihre Cremes und Pflegeprodukte in praktischen Reisegrößen an, die weniger als 100 ml enthalten. Diese kannst du bedenkenlos mitnehmen.
- Cremes umfüllen: Alternativ kannst du kleine, leere Reisebehälter kaufen und deine Creme zu Hause umfüllen. Achte jedoch darauf, dass der Behälter die 100-ml-Grenze nicht überschreitet.
- Proben nutzen: Viele Parfümerien oder Kosmetikshops bieten kostenlose oder günstige Proben deiner Lieblingsprodukte an. Diese sind ideal für kurze Reisen und passen perfekt in den Flüssigkeitsbeutel.
Fazit: Ja, Cremes zählen als Flüssigkeiten
Cremes zählen im Handgepäck tatsächlich als Flüssigkeiten. Doch mit der richtigen Vorbereitung kannst du deine Lieblingsprodukte problemlos mitnehmen. Achte darauf, dass sie die 100-ml-Grenze nicht überschreiten und packe alles in den vorgeschriebenen Beutel. So bist du bestens gewappnet und kommst ohne Stress durch die Sicherheitskontrolle.