Wer kennt das nicht, man sitzt in einem Restaurant, fragt nach der Rechnung und wartet gefühlte Stunden bis man endlich bezahlen kann. Natürlich liegt die Schuld da nicht immer bei den Servicekräften. Zurzeit sind viele Einrichtungen knapp an Personal, weswegen das Bezahlen manchmal länger dauern kann. Aber kann man die Rechnung verweigern, wenn einem das Essen nicht geschmeckt hat? Wir haben uns die Lage mal genauer angeschaut, in welchen Situationen du deine Rechnung nicht bezahlen musst.
Rechnung nicht bezahlen: Wann ist es erlaubt?
1. Wenn das Essen versaut ist
Man kennt das Gefühl, man starrt gefühlte Stunden auf die Speisekarte und kann sich einfach nicht zwischen zwei Gerichten entscheiden. Man entscheidet sich dann für eines und sobald es kommt, ist man vom Geschmack enttäuscht. Ist dies Grund genug, die Rechnung nicht zu zahlen? Nein. Auch wenn dir das Essen rein geschmacklich nicht schmeckt, musst du deine Rechnung zahlen.
Wenn du allerdings ein Gericht erhältst, das ein Haar des Kochs/ Köchin enthält, oder vielleicht etwas schimmlig ist, musst du der Servicekraft sofort Bescheid geben und aushandeln, ob du ein verbessertes Gericht bekommst, oder die Rechnung nicht zahlen musst. Gegenüber dem Reiseportal Travelbook sagt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale NRW, dass Essen und Getränke eine einwandfreie Qualität haben müssen.
2. Wenn die Rechnung einfach nicht kommt
Wenn das Essen geschmeckt hat, aber die Rechnung auf sich warten lässt, sollte man als Kund:in entweder eine andere Bedienung anfragen oder an der Theke zahlen. Generell ist man verpflichtet, die Rechnung zu zahlen und das nicht tun könnte straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben. Verlässt man bewusst ein Restaurant, ohne die Rechnung zu zahlen, kann das als Betruges gemäß § 263 StGB gelten.
Aber was tun, wenn die Bedienung einfach nicht die Rechnung bringt? Wenn man dreimal innerhalb 30 Minuten die Rechnung angefragt hat, kann man das Restaurant verlassen. Dies hat die Rechtsanwältin Anja Steimle von der Stuttgarter Kanzlei Schüler und Steimle gegenüber dem Magazin Business Insider gesagt. Sie fügt allerdings hinzu, dass man nicht um das Zahlen herum kommt. Kund:innen müssen Name und Anschrift im Restaurant hinterlassen, da sie weiterhin verpflichtet sind, die Rechnung zu zahlen.
Fazit: Rechnung muss fast immer bezahlt werden
Wenn man in ein Restaurant geht, muss man damit rechnen, die Rechnung am Ende zu bezahlen. Es gibt keine Einheitsregel in Restaurants, bei denen man die Einrichtung ohne zahlen verlassen kann. Wenn das Essen oder der Service katastrophal ist, sollte man am besten mit den Servicekräften kommunizieren und eine gemeinsame Lösung finden.
Achtung! Die oben genannten Rechtslagen gelten nur für Deutschland.
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