Es wird wieder einmal knapp in Zeiten von Corona. Lange Zeit konnten wir die Ausgangssperren vermeiden und uns mit Kontaktverboten über Wasser halten. Doch nun hat der Gesundheitsökonom Karl Lauterbach (am 21.03.2021) eine nächtliche Ausgangssperre vorgeschlagen. Zwar solle diese nur im äußersten Notfall eingeführt werden, aber auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten diskutieren längst über den Vorschlag.
„Ausgangsbeschränkungen sind die Ultima Ratio, man muss versuchen, das zu verhindern“, erklärte Lauterbach gestern bei Bild Live. Derzeit ist auch nur von nächtlichen Ausgangssperren die Rede – es könnte aber auch dazu kommen, dass sie auch für den Tag gelten. Doch was bedeutet eigentlich eine Ausgangssperre?
Was ist der Unterschied zwischen dem Kontaktverbot und der Ausgangssperre? Wird unser Recht auf Bewegungsfreiheit während einer nächtlichen Ausgangssperre untergraben? Hier die Antworten.
Was ist eigentlich mit dem Recht auf Bewegungsfreiheit?
Ob das Kontaktverbot oder die Ausgangssperre unser Recht auf Bewegungsfreiheit einschränken? Ja, klar! Ob das rechtens ist? Selbstverständlich! Artikel 11, Absatz 2 des Grundgesetzes schreibt vor, dass das Recht auf Bewegungsfreiheit aus verschiedenen Gründen eingeschränkt werden kann. Unter anderem „zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen“.
Kontaktverbot: Was ist das?
- Versammlungen von mehr als 2 Menschen sind verboten (Ausnahmen: Familien und Mitglieder des eigenen Haushaltes)
- Spazieren, Joggen und Radfahren sind erlaubt. Das Haus zu verlassen ebenfalls. Ihr könnt draußen Sport treiben, zum Supermarkt und Arzt gehen oder einfach eine Runde um den Block laufen.
Ausgangssperre: Was ist das?
- Die Leute sollen in ihren Wohnungen bleiben, bis auf kurze Supermarkt- oder Arztbesuche.
- Die Ausgangssperre wird in den verschiedenen europäischen Ländern unterschiedlich stark ausgelegt. In Serbien wurde beispielsweise eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr früh für Menschen über 65 verhängt.
In beiden Fällen verboten
Wichtig ist, dass Ausgangssperre und Kontaktverbot das gleiche Ziel haben, auch wenn sie in der Umsetzung gänzlich anders sind. Kaffee- oder Biertrinken mit Freunden, Familie besuchen? Darauf müssen wir in Zukunft vielleicht noch stärker verzichten, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Diese Modeketten mussten seit Beginn der Krise bereits Insolvenz anmelden. Ein Modehaus hat es besonders schlau gemacht und sich einfach als Drogerie ausgegeben.