Je nach Größe und Sitzplatzkapazität müssen Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés, Eisdielen oder Imbisse ihren Kunden Toiletten zur Verfügung stellen. Allerdings liegt es am Inhaber, ob und unter welchen Bedingungen auch Passanten diese Toiletten nutzen dürfen. Die Betreiber haben das Hausrecht und können Nicht-Gästen den Zugang zu den Toiletten verwehren.
Es kursiert der Mythos, dass Gastronomen Passanten mit drückender Blase helfen müssen, indem sie ihnen das „Notdurftrecht“ gewähren. Doch die Realität sieht anders aus: Es gibt tatsächlich kein offizielles Notdurftrecht. Und nun?