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Lichterkette am Balkon: Was ist zur Weihnachtszeit rechtlich erlaubt?

Zu Weihnachten schmücken viele Menschen ihren Balkon mit einer Lichterkette. Doch was ist hier erlaubt und was nicht?

Lichterkette am Balkon
© Bogdan Kurylo / Getty Images via canva

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Zur Weihnachtszeit funkelt und glitzert es in unserem Zuhause. Zu diesem gehört auch der Balkon, der in vielen Familien auch ein weihnachtliches Upgrade bekommt. Das Naheliegendste hier: eine Lichterkette am Balkon! Doch welche Regeln und Vorschriften gibt es bei dieser gemütlichen und festlichen Deko? Wir haben uns die Rechtslage angeschaut.

Anika liebt alles, was mit Deko und Co. zu tun hat. Foto: Privat

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Wie darf man Lichterketten am Balkon anbringen?

An sich ist das Anbringen einer Lichterkette am Balkon nichts, was gegen die Vorschriften der Mietnutzung verstößt. Der Vermieter darf in der Regel deshalb auch nicht verlangen, dass die Lichterkette entfernt werden muss. Wichtig ist es allerdings, dass die Lichterkette sicher installiert ist und durch die Installation nicht die Hausfassade beschädigt wird. Auch die Nachbar:innen dürfen sich nicht durch die Lichter gestört fühlen.

Wie lange dürfen Lichterketten am Balkon hängen?

Nachdem du nun weißt, dass prinzipiell nichts dagegen spricht, Lichterketten am Balkon anzubringen – wenn diese richtig und ohne Schäden an der Hausfassade befestigt sind. Doch wie lange darf diese Deko an deinem Balkon hängenbleiben?

Eine dauerhafte Installation muss mit den Miteigentümer:innen im Haus an sich abgesprochen werden. Dies gilt vor allem, wenn die Lichterkette von außen zu sehen ist und so das Aussehen der Fassade verändert. Bei der Abstimmung reicht es schon, wenn eine Partei sich gegen die Lichterkette ausspricht, um diese umgehend entfernen zu müssen.

Wenn die Lichterkette allerdings nur zeitweise auf dem Balkon zu finden ist – wie zum Beispiel an Weihnachten – solltest du aus Sicht des Mieterrechts keine Probleme bekommen.

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