Eine Hochzeit soll einer der schönsten Tage im Leben sein, so sagt man zumindest. Ein Moment voller Glück, Hoffnung und unendlicher Liebe. Das Versprechen, sich in guten wie in schlechten Zeiten zu lieben und zu ehren, soll die Zukunft in rosigen Farben erscheinen lassen und Gedanken an Scheidung und Trennung in weite Ferne rücken.
Doch trotz feierlicher Gelübde und romantischer Stimmung enden viele Ehen in Scheidung und die Realität steht im krassen Gegensatz zu den Träumen von ewiger Liebe und Harmonie. Eine Frau aus Österreich scheint jedoch Gefallen an der Prozedur gefunden zu haben und ließ sich gleich 11 Mal scheiden. Der Grund dafür ist simple.
Scheiden lassen: Nach der 11. Scheidung war Schluss
11 Mal ließ sich eine Frau aus Österreich scheiden, bevor es der Behörde endgültig reichte. 1981 verlierte die Österreicherin aus der Steiermark ihren ersten Ehemann und heiratete ein Jahr später ihren zweiten Ehemann, von dem sie sich 1988 das erste Mal scheiden ließ. Danach folgten weitere Scheidungen, ohne, dass sie sich räumlich von ihrem Mann trennte. Nach jeder Scheidung hat das Paar dann neu geheiratet. Doch wofür das Ganze?
Sobald die Österreicherin wieder geschieden war, bekam sie wieder die Witwenrente ihres verstorbenen Mannes. Jedes Mal kassierte die Frau nach der Scheidung die Witwenpension sowie eine Abfertigung in Höhe des zweieinhalbfachen Jahresbezugs. Doch als sich die Österreicherin dann noch ein weiteres Mal scheiden lassen wollte, hatte die Pensionsversicherungsanstalt genug!
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Die Ehe sei unwiderruflich zerrüttet
Als diese die Zahlungen verweigerte, reichte die Frau Klage ein. Jedoch ohne Erfolg. Der oberste Gerichtshof bestätigt, dass die Inanspruchnahme des Scheidungsrechts rechtsmissbräuchlich genutzt wurde. Und das auch, obwohl das Ehepaar behauptete, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet sei.
Der oberste Gerichtshof verkündete: „Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Klägerin und ihr zweiter Gatte dies im Zuge der zwölften Scheidung tatsachenwidrig behaupteten und damit die einvernehmliche Scheidung erwirkt haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen“.
Das bedeutet im Umkehrschluss aus: Die beiden sind nach wie vor verheiratet – auf die Witwenrente müssen sie somit verzichten.