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Elektronische Krankschreibung: Diese Daten landen bei deinem Arbeitgeber

Seit die Krankschreibung digital abläuft, ist nicht ganz klar, was der Arbeitgeber erfährt. Wir haben uns das einmal genauer angeschaut.

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© canva.com

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Seit dem 1. Januar 2023 hat sich für gesetzlich Krankenversicherte einiges geändert: Die Krankschreibung erfolgt nun digital – ganz ohne Papierkram. Wenn du krankgeschrieben wirst, musst du dem Arbeitgeber in der Regel keinen „gelben Schein“ mehr vorlegen. Alles soll inzwischen automatisch und elektronisch passieren. Aber welche Daten werden dabei eigentlich an deinen Arbeitgeber übermittelt?

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So funktioniert die elektronische Krankschreibung (eAU)

Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, hat das Krankschreibungsverfahren vereinfacht und vor allem auch der aktuellen Zeit angepasst. Früher musstest du nach dem Arztbesuch die Krankschreibung eigenhändig bei deinem Arbeitgeber einreichen. Jetzt übernimmt diesen Part die Krankenkasse für dich. Wenn du krankgeschrieben wirst, meldet der Arzt/die Ärztin deine Arbeitsunfähigkeit elektronisch an deine Krankenkasse. Diese leitet die relevanten Informationen an deinen Arbeitgeber weiter.

Aber Vorsicht: Auch mit der eAU bist du verpflichtet, dich rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber krankzumelden. Von der Krankmeldung bist du nicht befreit – lediglich den Nachweis, also die Krankschreibung, muss er nun selbst bei der Krankenkasse einholen.

Diese Daten übermittelt die Krankenkasse

Einige Menschen sind misstrauisch gegenüber der elektronischen Krankschreibung, weil sie nicht nachvollziehen können, was genau der Arbeitgeber von der Krankenkasse erfährt. An dieser Stelle können wir dich beruhigen: Es werden nur die notwendigsten Informationen weitergegeben. Dein Arbeitgeber wir nur über die folgenden Punkte informiert:

  • Deinen Namen
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt

Dein Arbeitgeber erfährt also nicht den Grund deiner Krankschreibung, erklärt die Verbraucherzentrale. Obendrein bleibt eine Information geheim, die auf der Papier-AU noch sichtbar war: Deinen behandelnden Arzt oder deine Ärztin. So kann also niemand Rückschlüsse auf deine Diagnose ziehen.

Was, wenn es technische Probleme gibt?

In der Regel werden die Daten deiner Krankschreibung ab dem Folgetag nach deinem Arztbesuch an die Krankenkasse übermittelt. Doch was passiert, wenn es technische Probleme gibt? Bei der elektronischen Übermittlung der Krankschreibung können wie bei allen anderen digitalen Vorgängen Übertragungsfehler auftreten. Die Kassenärztliche Vereinigung berichtet, dass es in einigen Arztpraxen auch jetzt noch immer wieder zu technischen Schwierigkeiten kommt.

Sollte die digitale Übermittlung einmal nicht funktionieren, musst du dir aber keine Sorgen machen. In solchen Fällen kann dir der Arzt oder die Ärztin einen Ausdruck der Krankschreibung, das sogenannte eAU-Ersatzdokument, ausstellen. Dieses kannst du entweder selbst an deine Krankenkasse schicken oder es wird direkt von der Arztpraxis dorthin weitergeleitet.

Diese Pflichten hast du bei einer Krankschreibung

Auch wenn das Verfahren elektronisch abläuft, gibt es Pflichten, die du als Arbeitnehmer:in weiterhin erfüllen musst. Neben der rechtzeitigen Krankmeldung bei deinem Arbeitgeber solltest du sicherstellen, dass deine Arbeitsunfähigkeit korrekt und pünktlich durch den Arzt oder die Ärztin gemeldet wird. Es reicht nicht aus, nur beim Arbeitgeber anzurufen – die ärztliche Bescheinigung ist weiterhin zwingend notwendig. Je nach Vertrag schon ab dem ersten Krankheitstag oder wie in vielen Fällen ab dem dritten.

Zudem gilt: Sollte deine Krankheit länger dauern, bist du dafür verantwortlich, rechtzeitig eine Folgebescheinigung bei deiner Arztpraxis anzufordern. Auch diese wird elektronisch übermittelt, muss jedoch genauso fristgerecht erstellt werden, damit dein Arbeitgeber die benötigten Daten bekommt.

Quelle: Verbraucherzentrale, Kassenärztliche Vereinigung

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