Veröffentlicht inBody & Fitness

Fitnessstudio: Mit dieser Krankschreibung steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu

Die Regelungen zu Fitnessstudioverträgen sind mittlerweile verbraucherfreundlicher geworden. Dennoch musst du auf das Sonderkündigungsrecht nicht verzichten.

Fitnessstudio Kündigung
© canva.com{M}

Richtig kündigen: Das solltest du beachten!

Du willst kündigen, aber weißt nicht so recht, wie? Bei uns erfährst du hilfreiche Tipps und was du beachten solltest.

Es ist ein weit verbreiteter Streitpunkt zwischen Trainierenden und Fitnessstudio: die außerordentliche Kündigung. Dabei gibt es oft gute Gründe für den frühzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag, der durch das sogenannte Sonderkündigungsrecht durchgesetzt werden kann. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr trainieren kann, hat das Recht, davon Gebrauch zu machen. Aber welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Wir haben uns informiert!

Sonderkündigungsrecht wegen Krankheit: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Grundsätzlich ist es möglich, einen Vertrag mit dem Fitnessstudio aus gesundheitlichen Gründen fristlos zu kündigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu im Jahr 2012 ein Grundsatzurteil erlassen (Az. XII ZR 42/10), wonach eine dauerhafte Erkrankung, die die Ausübung sportlicher Aktivitäten unmöglich macht, einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt. Dabei muss die Erkrankung so schwerwiegend sein, dass das Training im Gym dauerhaft ausgeschlossen ist.

Lesetipp: Fitnessstudio-Falle: Darf sich die Vertragslaufzeit automatisch verlängern?

Eine vorübergehende Krankheit, wie eine Erkältung oder eine temporäre Einschränkung wie ein gebrochener Arm reichen hierfür nicht aus.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht somit, wenn du als Mitglied auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage bist, das Fitnessstudio zu besuchen. Dies kann auch der Fall sein, wenn sich eine bereits bestehende Erkrankung im Laufe der Vertragszeit verschlimmert hat und das Training mittlerweile unmöglich macht. Nach § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann ein Vertrag dann außerordentlich gekündigt werden, wenn ein „Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre“.

Krankschreibung? Das musst du beim Fitnessstudio einreichen

Um das Sonderkündigungsrecht aus gesundheitlichen Gründen gegenüber dem Fitnessstudio geltend zu machen, reicht ein ärztliches Attest aus. Das Fitnessstudio darf dabei eine Bescheinigung verlangen, die deine allgemeine Sportunfähigkeit bestätigt. Dies bedeutet, dass der Arzt/die Ärztin lediglich attestieren muss, dass du aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung langfristig keinen Sport mehr treiben kannst.

Wichtig: Eine konkrete ärztliche Diagnose oder detaillierte Angaben über die Erkrankung sind nicht erforderlich.

Dies wurde durch ein Urteil des Amtsgerichts Brandenburg bestätigt. Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 GG) verbietet es dem Fitnessstudio, nähere Informationen zu deiner Krankheit zu verlangen. Nur wenn der Verdacht auf ein sogenanntes Gefälligkeitsattest besteht, kann das Fitnessstudio nähere Auskünfte verlangen. Andernfalls ist das Studio verpflichtet, die Kündigung bei Vorlage eines geeigneten Attests zu akzeptieren. Auch die Forderung nach einem amtsärztlichen Gutachten ist nicht zulässig.

Was, wenn ich schon bei Vertragsabschluss erkrankt war?

Wenn du schon beim Abschluss deines Vertrages mit dem Fitnessstudio krank warst, sich deine gesundheitliche Lage aber so verschlechtert hat, dass du jetzt nicht mehr trainieren kannst, liegt ein Sonderfall vor. Auch hier greift das außerordentliche Kündigungsrecht: wenn deine gesundheitliche Situation zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch keine Einschränkung war, sich aber später verschlechtert hat.

Dasselbe gilt, wenn du bei Vertragsabschluss von einer früheren Erkrankung geheilt warst und du mit einer Rückkehr der Krankheit nicht rechnen konntest. Auch hierzu gibt es ein rechtskräftiges Urteil vom Landgericht Kiel, (Urteil vom 30.01.2009, Az.: 8 S 54/08), das dein Recht in diesem Fall untermauert.

In beiden Fällen ist es wichtig, dem Fitnessstudio eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die deine Unfähigkeit zur sportlichen Betätigung bestätigt. Die genaue Diagnose musst du auch hier nicht preisgeben.

Fazit: Fitnessstudio kann wegen Krankheit außerordentlich gekündigt werden

Deinen Fitnessstudio-Vertrag kannst du aus gesundheitlichen Gründen außerordentlich kündigen, wenn eine dauerhafte Sportunfähigkeit besteht. Dazu ist lediglich ein ärztliches Attest erforderlich, das bestätigt, dass du grundsätzlich nicht in der Lage bist, Sport zu treiben. Nähere Angaben zu deiner Erkrankung musst du nicht machen. Es sei denn, es besteht ein begründeter Verdacht, dass dein Arzt/deine Ärztin dir dein Attest aus Gefälligkeit ausgestellt haben könnte und gar keine Erkrankung vorliegt.

Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.