Arbeitgeber:innen dürfen rein rechtlich bereits ab dem ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verlangen. Doch was, wenn es dich am Wochenende oder an einem Feiertag erwischt? Die meisten Arztpraxen haben dann geschlossen – du hast aber keinen Grund zur Sorge und kommst auch auf anderem Wege an den Nachweis. In diesem Artikel verraten wir dir alles, was du zur Krankschreibung am Wochenende wissen musst.
Alles zum Thema „Krankschreibung am Wochenende“:
Wer braucht eine Krankschreibung fürs Wochenende?
Am Wochenende krank zu sein, ist nicht nur blöd, weil man dann das Wochenende nicht genießen kann: Man kommt währenddessen auch nur schwer an eine Krankschreibung. Aber wann braucht man eigentlich eine AU fürs Wochenende oder Feiertage? In erster Linie sind davon Menschen betroffen, die am Wochenende und an Feiertagen arbeiten müssen. Aber auch wenn man regulär nur von Montag bis Freitag arbeitet, aber am Wochenende so schwer krank wird, dass man bis mindestens Mitte der Woche nicht arbeiten kann, könnte es sinnvoll sein, sich bereits am Wochenende offiziell krankschreiben zu lassen.
So erhältst du am Wochenende eine Krankschreibung
Doch wie bekommt man am Wochenende eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Die meisten Arztpraxen haben samstags und sonntags geschlossen und auch am Freitag haben viele Einrichtungen nur bis mittags geöffnet. Wer sich also am Wochenende krankschreiben lassen möchte, hat eher schlechte Karten. Es gibt aber eine Lösung für genau solche Situationen.
Wenn du also am Wochenende arbeiten müsstest und direkt ab dem ersten Krankheitstag eine Krankschreibung benötigst, hast du die Möglichkeit, die Nummer 116 117 anzurufen. Bei dieser bundesweiten Hotline wird dir mitgeteilt, welche Arztpraxen noch geöffnet haben und dir eine Krankschreibung ausstellen können.
Fazit: Du kannst dich auch rückwirkend krankschreiben lassen
Wenn die Krankschreibung beispielsweise erst am dritten Krankheitstag vorliegen muss, kannst du dich auch noch rückwirkend für das Wochenende krankschreiben lassen. Grundsätzlich ist das für bis zu drei Tage rückwirkend möglich. Aber aufgepasst, sollte der Arzt oder die Ärztin merken, dass du noch nicht länger krank bist, kann er oder sie auch verweigern, dich rückwirkend krankzuschreiben.
Wer wirklich krank ist, sollte jedoch nichts zu befürchten haben. In diesem Fall wird die Krankschreibung der Krankenkasse übermittelt und der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin kann diese dann einsehen.
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