Du lagst ein paar Tage oder länger krank im Bett und fühlst dich jetzt besser? Großartig! Doch auch wenn du rein körperlich jetzt wieder auf die Piste gehen könntest – darf man das am letzten Tag seiner Krankschreibung? Über das, was man darf und was nicht, wenn man krankgeschrieben ist, existieren viele Mythen. Wir haben uns mal näher angeschaut, was es damit auf sich hat und stellen fest: Wir dürfen mit gutem Gewissen mehr, als wir denken – aber auch nicht alles.
Das erwartet dich zu diesem Thema:
Krankschreibung ist Krankschreibung – auch am letzten Tag
Zwischen dem ersten und dem letzten Tag deiner Krankschreibung macht das Recht keinen Unterschied. Es gibt also keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass du am letzten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit offiziell mit den Mädels losziehen oder ins Fitnessstudio darfst. Das Datum auf deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) richtet sich schließlich danach, wie dein Arzt/deine Ärztin die benötigte Zeit deiner Genesung einschätzt. Es kann also sein, dass du früher wieder fit bist oder noch länger brauchst – eine konkrete Vorgabe ist also schlichtweg nicht möglich.
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Wer krank ist, muss nicht zu Hause bleiben
Auch wenn es keine Vorgaben explizit für den letzten Tag deiner Krankschreibung gibt, können wir dir etwas Klarheit verschaffen. Viele denken nämlich, dass sie mit einer AU zu Hause sitzen müssen und trauen sich kaum vor die Tür, aus Angst von Kolleg:innen oder Arbeitgeber gesehen zu werden. Dabei darfst du, wenn du krankgeschrieben bist, alles tun, was zu deiner Genesung beiträgt – je nach Krankheitsbild kann das auch ein Nachmittag mit Freund:innen im Café oder ein Besuch im Fitnessstudio sein.
Diese 5 Dinge darfst du mit Krankschreibung machen
Generell gilt: Was zu deiner Genesung beiträgt oder den Prozess zumindest nicht verlangsamt, ist erlaubt. Wir haben uns mal schlaugemacht, was das konkret heißen kann. Axel Döhr, Arbeitsrechtler bei der R+V, klärt auf:
- Einkaufen: Sich mit Lebensmitteln, Getränken und natürlich auch Medikamenten zu versorgen, ist eigentlich immer erlaubt, es sei denn, der Arzt/die Ärztin hat absolute Bettruhe verordnet. Mit einem gebrochenen Arm ist auch ein Stadtbummel erlaubt.
- Ausgehen: Ein Kinobesuch oder auch Essen im Restaurant sind vertretbar – sofern du nicht wegen einer Grippe oder eines Magen-Darm-Infekts krankgeschrieben bist. Wenn es dir aber gut genug geht, kannst du am letzten Tag ruhig etwas tun, um den Kreislauf wieder in Schwung zu bringen.
- Spazieren gehen: Bewegung an der frischen Luft gilt als heilungsfördernd und ist daher mit den meisten Krankheiten gut vereinbar. Dafür muss sich niemand rechtfertigen.
- Verreisen: Es kommt darauf an. Während ein Urlaub an der Nordsee für Atemwegs- oder Lungenerkrankungen heilsam sein kann, sollte man einen Langstreckenflug überdenken, wenn man sich wegen Rückenschmerzen krankgemeldet hat. Einer geplanten Reise muss auf jeden Fall derjenige zustimmen, der während der Erkrankung Zahlungen leistet: der Arbeitgeber, wenn noch keine sechs Wochen vergangen sind, die Krankenkasse danach. Wer ohne Genehmigung wegfährt, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung bzw. des Krankengeldes – auch wenn es nur ein Tag ist.
- Sport: Wanderungen und andere sportliche Betätigungen können beispielsweise bei Depressionen und anderen psychischen Beschwerden sehr hilfreich sein. Wer sich allerdings wegen einer schweren Grippe krankmeldet und dann im Gym Gewichte stemmt, kommt in Erklärungsnot, wenn er dabei gesehen wird – auch am letzten Tag der Krankschreibung.
Frische Luft, Bewegung und Einkaufen sind kein Problem – Langstreckenflüge schon
Wie du siehst, gilt es immer individuell abzuwägen, was während einer Krankschreibung oder auch am letzten Tag vertretbar ist. Natürlich darfst du an die Luft gehen, dich mit Nahrungsmitteln versorgen und mit dem Hund raus. Auch kleine Unternehmungen sind in Ordnung, solange du nicht deine Genesung gefährdest. Was dir hilft, wieder fit zu werden und womit du dich wohlfühlst, kannst du selbst am besten einschätzen.
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