9. Deo & Haarspray
Zu den größten Handgepäck-Mythen zählt wahrscheinlich die Frage, ob man Deos und Haarsprays mitnehmen darf. Manche haben wahrscheinlich auch schon oft auf Deo oder Haarspray im Handgepäck verzichtet, aber das ist gar nicht nötig. Denn auch Deo und Haarspray dürfen ins Handgepäck, insofern sie die 100 ml Grenze an Flüssigkeit nicht überschreiten. Zusätzlich müssen sie in einem Flüssigkeitsbeutel verpackt sein. Um das Umfüllen zu vermeiden, kann man jedoch auch zu einem Deoroller oder einem Deo und Haarspray in kleiner Reisegröße greifen.
Ab wann die Mitnahme eines Lockenstabes gefährlich sein kann, erfährst du, wenn du weiter klickst.