8. Lebensmittel wie Marmelade oder Frischkäse
Auch bei Lebensmitteln ist immer die Frage, welche mitgeführt werden dürfen und welche nicht, und die Richtlinie, die bei Flüssigkeiten gilt, einzuhalten. Man sollte sich darüber bewusst sein, dass beispielsweise auch Nuss-Nougat-Creme, Leberwurst, Frischkäse und Marmeladen als Flüssigkeit zählen. Besonders Marmelade muss dabei jedoch in kleine Behälter umgefüllt werden, mit einer Füllmenge von jeweils 100ml und am Ende darf die Gesamtmenge aller Flüssigkeiten nicht mehr als 1 Liter überschreiten.
Bei anderen Snacks, wie beispielsweise Keksen oder Salzstangen, musst du dir keine Gedanken machen, die kannst du sorgenlos in dein Handgepäck stecken, falls du dir an Board nichts kaufen möchtest und dich zwischendurch der kleine Hunger überkommt.
In was du dein Deo umfüllen solltest, bevor du fliegst, erfährst du hier.