Für die meisten Reisenden ist der Reisepass ein unverzichtbares Dokument, doch es gibt Ausnahmen, bei denen bestimmte Personen auch ohne Reisepass reisen dürfen. Und sogar drei Personen, für die es „höchst unangebracht“ wäre, mit Dokumenten zu reisen. Alle wichtigen Informationen.
Personen, die ohne Reisepass reisen dürfen
Innerhalb der Europäischen Union (EU) können deutsche Staatsbürger:innen sowie Bürger:innen anderer EU-Mitgliedstaaten ohne Reisepass reisen, solange sie einen gültigen Personalausweis besitzen. Dies ist dank des Schengener Abkommens möglich, das die freie Bewegung innerhalb der Schengen-Zone ermöglicht.
Zudem dürfen hochrangige Staatsvertreter:innen, wie der Bundespräsident oder der Bundeskanzler, unter bestimmten Umständen ohne Pass reisen. Diese Personen nutzen spezielle amtliche Dokumente oder genießen diplomatische Immunität, die ihnen das Reisen ohne herkömmliche Reisepapiere ermöglicht.
Auch Diplomat:innen und Mitglieder des diplomatischen Dienstes sind von der Reisepasspflicht befreit und nutzen stattdessen Diplomatenpässe.
König:innen brauchen keine Reisepässe
So muss beispielsweise König Charles III. keinen Pass vorlegen. Der Grund: Reisepässe werden im Vereinigten Königreich im Namen des Staatsoberhauptes ausgestellt. Auf dem britischen Reisepass steht dann Folgendes:
„Der Staatssekretär seiner Majestät bittet und fordert im Namen seiner Majestät alle auf, den Inhaber ungehindert passieren zu lassen und ihm die Hilfe und den Schutz zu gewähren, die notwendig sind.“ Es ist somit überflüssig, dass er einen Pass hat, den er sich selbst ausstellt.
Auch der Kaiser und die Kaiserin von Japan benötigen keine Reisedokumente für ihre Reisen. Laut einem Bericht der Japan Times wurde diese Ausnahme im Jahr 1971 unter der Herrschaft von Kaiser Hirohito eingeführt.
In japanischen Reisepässen findet sich üblicherweise eine formelle Bitte des Außenministers, dem Inhaber die Einreise zu gestatten. Da die Minister jedoch dem Kaiser unterstehen, wäre es nach Auffassung des Außenministeriums „sehr unangemessen, für den Kaiser oder die Kaiserin einen Reisepass auszustellen“.
Eine weitere Ausnahme gilt für Flüchtlinge und Staatenlose. Diese Personen können mit einem „Reiseausweis für Flüchtlinge“ oder „Reiseausweis für Staatenlose“ reisen, der als Ersatz für den regulären Reisepass dient.
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Reisende müssen sich ausweisen können
Im Normalfall ist ein Reisepass für viele Länder notwendig. Ist dieser abgelaufen oder wurde vergessen, dann kann ein Express-Pass oder ein Passersatz ausgestellt werden. Zudem gilt: Innerhalb der EU reicht auch ein Personalausweis.